Allgemeine Geschäfts - und Beförderungsbedingungen

1. Vertragsabschluß

Der Vertrag kommt auf Grundlage der folgenden Beförderungsbedingungen nur zu Stande, wenn er von der Firma Firstclass-Limousine schriftlich bestätigt wird.

2. Vergütung

a)    Die Chauffeur- und Limousinenanmietung beginnt wie im Vertrag angegeben am Ort der Anmietung und endet am Firmensitz
       Liebfrauenring 16, 61169 Friedberg. Der zu berechnende Zeitraum beläuft sich bei eintägigen Beförderungen auf die Dauer des
       gewünschten Chauffeur- und Limousineneinsatzes vom verlassen des Firmensitzes bis zur Rückkehr. Bei mehrtägigen Reisen
       sind die Kosten für Übernachtung in einem Mittelklassehotel zu übernehmen. Die Arbeitszeit wird am zweiten Tag ab
       Arbeitsbeginn jedoch spätestens ab 8.00 Uhr morgens berechnet. Die Rückfahrtsregelung entspricht der eintägigen Reise.

b)   Bei Pauschalvereinbarungen gilt der vereinbarte Preis für die vereinbarte Mietzeit. Für die darüber hinausgehende Zeit werden
      die Preise der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste berechnet. Angefangene Stunden werden voll  
      berechnet.

3. Zahlungsbedingungen

a)   Die Preise verstehen sich alle inklusive Mehrwertsteuer in Höhe von zur Zeit 19%.

b)   Vor Antritt der Fahrt werden 50 % des Gesamtpreises von der Firma Firstclass-Limousine als Anzahlung im voraus verlangt.

c)   Die Restzahlungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Fristen zur Zahlung fällig. Zahlungen werden stets zur
       Begleichung der ältesten Forderung verwendet, sofern keine andere Zahlungsbestimmung vorliegt ist diese sofort ab 
       Rechnungsdatum zu entrichten.

d)   Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Betrages zur vorbehaltslosen Verfügung von der Firma
       Firstclass-Limousine an.

e)   Im Falle des Zahlungsverzuges berechnet die Firma Firstclass-Limousine  den Kunden Zinsen i.H. v. 8 % über dem jeweiligen
      gültigen Diskontsatzes der Deutschen Bundesbank.

4. Stornierung

Stornierungen werden nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen, mündliche Stornierungen wenn sie von der Firma Firstclass-Limousine schriftlich bestätigt werden.

a)   Stornierungen bis einschließlich 5 Tage vor vertraglich bestimmten Antritt werden mit 50% berechnet.

b)   Bei späteren Stornierungen und bei Nichtantritt der Fahrt berechnet die Firma Firstclass-Limousine den vollen Fahrpreis.
       Es sei denn, der Kunde weißt einen geringeren Schaden nach.

c)   Nicht in der Tarifliste enthaltene Sonderaufwendungen berechnet die Firma Firstclass-Limousine unabhängig von der
      Rechtzeitigkeit der Stornierung.

d)   Dem anderen Vertragsteil bleibt der Nachweis darüber gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt
       nicht entstand oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

e)   Für die Rechtzeitigkeit schriftlicher Stornierungen kommt es auf den Zugang bei der Firma Firstclass-Limousine an. Bei
      mündlichen Stornierungen kommt es auf den Eingang an, der von der Firma Firstclass-Limousine schriftlich bestätigt wird.

5. Verzögerungen

Mehrkosten durch Verzögerungen gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, die Verzögerungen beruhen auf einem Verschulden von der Firma Firstclass-Limousine oder des Chauffeurs.

6. Beförderung

a)   Eine Beförderungspflicht besteht nicht.

b)   Die Fahrgäste haben sich an die Weisungen des Chauffeurs zu halten.

c)   Handeln Fahrgäste den Weisungen von der Firma Firstclass-Limousine oder des Chauffeurs zuwider, oder stellen eine
      Gefährdung nach der StVO, oder der Sicherheit des Straßenverkehrs durch Beeinträchtigungen des Fahrers dar, ist die Firma
      Firstclass-Limousine oder der Chauffeur berechtigt, sie von der Beförderung auszuschließen. In diesem Fall berechnet die Firma
      Firstclass-Limousine den vollen Fahrpreis einschließlich des Kilometerpreises und allen Neben- und Sonderleistungen.

d)   Rauchen und Essen ist im Fahrzeug strengstens untersagt, und führt automatisch zum Abbruch der Fahrt, wenn sich ein
       Fahrgast nicht an die Anweisung des Chauffeurs hält.
       Mitgebrachte Getränke dürfen im Fahrzeug nicht verzehrt werden. Sollten jedoch ein Fahrgast gegen die AGB verstoßen,  
       werden die Getränke laut unserer Getränkekarte berechnet.

e)   Die Anmietung der Fahrzeuge beginnt zur vereinbarten Uhrzeit an der Abholadresse laut Auftragsbestätigung und endet
      ebenfalls zur vereinbarten Uhrzeit bzw. an der Zieladresse laut Auftragsbestätigung.

f)   Die Mietnahme von Haustieren ist nicht gestattet.

7. Rücktritt

Die Firma Firstclass-Limousine ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung der Fahrt aus Gründen, die von der Firma Firstclass-Limousine nicht zu vertreten sind, rechtlich unmöglich wird oder der Kunde eine ihm nach diesen Vertragsbestimmungen obliegende Vertragspflicht verletzt, insbesondere die nach Ziff. 3 bestimmte Anzahlung nicht leistet

Im Falle des Rücktritts bei Nichtverfügbarkeit der Leistung ist die Firma Firstclass-Limousine verpflichtet, den Kunden hierüber unverzüglich zu informieren und etwaige Gegenleistungen zu erstatten.

8. Haftung des Kunden

Der Kunde haftet für alle von ihm oder den Fahrgästen schuldhaft hervorgerufenen Schäden. Im Falle einer Nichtübernahme des Mietpreises durch den Fahrgast ist der Auftraggeber zahlungspflichtig.

9. Haftung von der Firma Firstclass-Limousine

Die Haftung der Firma Firstclass-Limousine für Sachschäden, die weder auf Vorsatz, noch grober Fahrlässigkeit beruhen, wird ausgeschlossen.

10. Datenschutz und Vertraulichkeit

Die Firma Firstclass-Limousine speichert personenbezogene Daten nur im Rahmen der Geschäftsbeziehung.
Firstclass-Limousine beachtet die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen und gibt Kundendaten nicht an Dritte weiter.

11. Versicherungsumfang

Für das Fahrzeug besteht folgende Versicherung nach den jeweils geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen :

a)   Haftpflichtversicherung mit der Deckungssumme 50 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

12. Gerichtsstand

Als vereinbarter Gerichtsstand für alle Streitigkeiten gilt Friedberg / Hessen, soweit der Kunde Kaufmann ist.

13. Teilunwirksamkeit

Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen von der Unwirksamkeit unberührt.

Stand : 15.09.2008