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Allgemeine Geschäfts - und
Beförderungsbedingungen
1. Vertragsabschluß
Der
Vertrag kommt auf Grundlage der folgenden
Beförderungsbedingungen nur zu Stande, wenn er von
der Firma Firstclass-Limousine schriftlich bestätigt
wird.
2. Vergütung
a)
Die Chauffeur- und Limousinenanmietung beginnt wie
im Vertrag angegeben am Ort der Anmietung und endet
am Firmensitz
Liebfrauenring 16, 61169 Friedberg.
Der zu berechnende Zeitraum beläuft sich bei
eintägigen Beförderungen auf die Dauer des
gewünschten Chauffeur- und Limousineneinsatzes vom
verlassen des Firmensitzes bis zur Rückkehr. Bei
mehrtägigen Reisen
sind die Kosten für Übernachtung
in einem Mittelklassehotel zu übernehmen. Die
Arbeitszeit wird am zweiten Tag ab
Arbeitsbeginn
jedoch spätestens ab 8.00 Uhr morgens berechnet. Die
Rückfahrtsregelung entspricht der eintägigen Reise.
b) Bei Pauschalvereinbarungen gilt der vereinbarte
Preis für die vereinbarte Mietzeit. Für die darüber
hinausgehende Zeit werden
die Preise der zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses gültigen Preisliste berechnet.
Angefangene Stunden werden voll
berechnet.
3. Zahlungsbedingungen
a)
Die Preise verstehen sich alle inklusive
Mehrwertsteuer in Höhe von zur Zeit 19%.
b)
Vor Antritt der Fahrt werden 50 % des Gesamtpreises
von der Firma Firstclass-Limousine als Anzahlung im
voraus verlangt.
c)
Die Restzahlungen sind innerhalb der auf der
Rechnung angegebenen Fristen zur Zahlung fällig.
Zahlungen werden stets zur
Begleichung der ältesten
Forderung verwendet, sofern keine andere
Zahlungsbestimmung vorliegt ist diese sofort ab
Rechnungsdatum zu entrichten.
d)
Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den
Eingang des Betrages zur vorbehaltslosen Verfügung
von der Firma
Firstclass-Limousine an.
e)
Im Falle des Zahlungsverzuges berechnet die Firma
Firstclass-Limousine den Kunden Zinsen i.H. v. 8 %
über dem jeweiligen
gültigen Diskontsatzes der
Deutschen Bundesbank.
4. Stornierung
Stornierungen werden nur wirksam, wenn sie
schriftlich erfolgen, mündliche Stornierungen wenn
sie von der Firma Firstclass-Limousine schriftlich
bestätigt werden.
a)
Stornierungen bis einschließlich 5 Tage vor
vertraglich bestimmten Antritt werden mit 50%
berechnet.
b)
Bei späteren Stornierungen und bei Nichtantritt der
Fahrt berechnet die Firma Firstclass-Limousine den
vollen Fahrpreis.
Es sei denn, der Kunde weißt einen
geringeren Schaden nach.
c)
Nicht in der Tarifliste enthaltene
Sonderaufwendungen berechnet die Firma
Firstclass-Limousine unabhängig von der
Rechtzeitigkeit der Stornierung.
d)
Dem anderen Vertragsteil bleibt der Nachweis darüber
gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung
überhaupt
nicht entstand oder wesentlich niedriger
als die Pauschale ist.
e)
Für die Rechtzeitigkeit schriftlicher Stornierungen
kommt es auf den Zugang bei der Firma
Firstclass-Limousine an. Bei
mündlichen
Stornierungen kommt es auf den Eingang an, der von
der Firma Firstclass-Limousine schriftlich bestätigt
wird.
5. Verzögerungen
Mehrkosten durch Verzögerungen gehen zu Lasten des
Kunden, es sei denn, die Verzögerungen beruhen auf
einem Verschulden von der Firma Firstclass-Limousine
oder des Chauffeurs.
6. Beförderung
a)
Eine Beförderungspflicht besteht nicht.
b) Die Fahrgäste haben sich an die Weisungen des
Chauffeurs zu halten.
c) Handeln Fahrgäste den Weisungen von der Firma
Firstclass-Limousine oder des Chauffeurs zuwider,
oder stellen eine
Gefährdung nach der StVO, oder der
Sicherheit des Straßenverkehrs durch
Beeinträchtigungen des Fahrers dar, ist die Firma
Firstclass-Limousine oder der Chauffeur berechtigt,
sie von der Beförderung auszuschließen. In diesem
Fall berechnet die Firma
Firstclass-Limousine den
vollen Fahrpreis einschließlich des Kilometerpreises
und allen Neben- und Sonderleistungen.
d)
Rauchen und Essen ist im Fahrzeug strengstens
untersagt, und führt automatisch zum Abbruch der
Fahrt, wenn sich ein
Fahrgast nicht an die Anweisung
des Chauffeurs hält.
Mitgebrachte Getränke dürfen im Fahrzeug nicht
verzehrt werden. Sollten jedoch ein Fahrgast gegen
die AGB verstoßen,
werden die Getränke laut unserer
Getränkekarte berechnet.
e)
Die Anmietung der Fahrzeuge beginnt zur vereinbarten
Uhrzeit an der Abholadresse laut Auftragsbestätigung
und endet
ebenfalls zur vereinbarten Uhrzeit bzw. an der
Zieladresse laut Auftragsbestätigung.
f)
Die Mietnahme von Haustieren ist nicht gestattet.
7. Rücktritt
Die
Firma Firstclass-Limousine ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung
der Fahrt aus Gründen, die von der Firma
Firstclass-Limousine nicht zu vertreten sind,
rechtlich unmöglich wird oder der Kunde eine ihm
nach diesen Vertragsbestimmungen obliegende
Vertragspflicht verletzt, insbesondere die nach Ziff.
3 bestimmte Anzahlung nicht leistet
Im
Falle des Rücktritts bei Nichtverfügbarkeit der
Leistung ist die Firma Firstclass-Limousine
verpflichtet, den Kunden hierüber unverzüglich zu
informieren und etwaige Gegenleistungen zu
erstatten.
8.
Haftung des Kunden
Der
Kunde haftet für alle von ihm oder den Fahrgästen
schuldhaft hervorgerufenen Schäden. Im Falle einer
Nichtübernahme des Mietpreises durch den Fahrgast
ist der Auftraggeber zahlungspflichtig.
9. Haftung von der Firma Firstclass-Limousine
Die
Haftung der Firma Firstclass-Limousine für
Sachschäden, die weder auf Vorsatz, noch grober
Fahrlässigkeit beruhen, wird ausgeschlossen.
10. Datenschutz und Vertraulichkeit
Die
Firma Firstclass-Limousine speichert
personenbezogene Daten nur im Rahmen der
Geschäftsbeziehung.
Firstclass-Limousine beachtet die gesetzlichen
Datenschutzbestimmungen und gibt Kundendaten nicht
an Dritte weiter.
11. Versicherungsumfang
Für
das Fahrzeug besteht folgende Versicherung nach den
jeweils geltenden Allgemeinen
Versicherungsbedingungen :
a)
Haftpflichtversicherung mit der Deckungssumme 50
Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach- und
Vermögensschäden.
12. Gerichtsstand
Als
vereinbarter Gerichtsstand für alle Streitigkeiten
gilt Friedberg / Hessen, soweit der Kunde Kaufmann
ist.
13. Teilunwirksamkeit
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam
sein, bleiben die übrigen Bedingungen von der
Unwirksamkeit unberührt.
Stand
: 15.09.2008